Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet viele kleine und mittlere Unternehmen ab Oktober 2024 zu Cybersicherheitsmaßnahmen. Unternehmen, die die Richtlinie nicht einhalten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Doch wer ist eigentlich von der NIS-2- Cybersicherheitsrichtlinie betroffen? Und was kommt auf uns zu?
Die Veranstaltung richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen aller Branchen. Veranstaltung der IHK Aachen in Kooperation mit BITMi (Bundesverband IT-Mittelstand) und der Fokusgruppe Cybersecurity des digitalHUB Aachen.
Weitere Informationen: www.ihk.de