Rückwirkende Förderung von Forschung und Entwicklung
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Forschungszulagengesetz für Unternehmen jeder Größe in Deutschland, vom Startup bis zum Großunternehmen. Mit dem neuen Förderinstrument können Unternehmen für 2020 eine RÜCKWIRKENDE Förderung von bis zu einer Million Euro erhalten, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren.