Rückwirkende Förderung von Forschung und Entwicklung
Seit 1. Januar 2020 gilt das Forschungszulagengesetz für Unternehmen jeder Größe in Deutschland, vom Startup bis Großunternehmen. Mit dem neuen Förderinstrument können Unternehmen für 2020 eine RÜCKWIRKENDE Förderung von bis zu einer Million Euro erhalten, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen ab 2020 erbracht und nicht anderweitig gefördert oder beauftragt wurden. Hinsichtlich der Förderthemen existieren keine Einschränkungen. Genauso bestehen keine Einschränkungen bezüglich der Innovationshöhe. Es wird sowohl Grundlagenforschung und angewandte Forschung wie auch eine industrielle Entwicklung gefördert.
Um Ihnen und Ihrem Unternehmen dieses neue Förderinstrument näher zu bringen, nehmen sich die Mitarbeiter:innen der EurA AG Niederlassung Aachen in der Sprechstunde Zeit, um Ihre letzten Forschungs- & Entwicklungsaktivitäten im Hinblick auf die Förderfähigkeit durch die Forschungszulage zu analysieren.
Diese Veranstaltung ist für digitalHUB Aachen Mitglieder. Der Einladungslink ging per E-Mail an unsere Mitglieder. Bei Rückfragen wenden Sie sich an: events@hubaachen.de