Gründungsstipendium.NRW

Gründungsstipendium.NRW

Mit dieser Förderung startet die Anfangsphase eurer Unternehmensgründung entspannter denn je: Sichert euch über das Gründungsstipendium.NRW die monatliche Unterstützung von 1.200 Euro inklusive umfangreichem Coaching für ein ganzes Jahr.
Was ihr für die Bewerbung mitbringen müsst? Eure innovativen Geschäftsideen und die Motivation zur Verwirklichung eures Unternehmens! Weitere Infos findet ihr in unseren FAQ.
Als eines der akkreditierten Gründungsnetzwerke unterstützen wir euch während der gesamten Bewerbungsphase.

Interessiert? Dann bewerbt euch hier:

Zur Bewerbung

Die Voraussetzungen

Ihr könnt euch als Team (bis zu drei Personen) oder als einzelne Person bewerben. Dazu müsst ihr mindestens achtzehn Jahre alt sein und euren permanenten Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen angemeldet haben.
Außerdem müsst ihr euer Unternehmen entweder innerhalb des Jahres vor Förderungsbeginn gegründet haben, oder in den folgenden 12 Monaten ab der Förderung gründen.

Weitere Informationen findet ihr in unseren FAQ und auf der offiziellen Webseite des Gründungsstipendiums.

 

BewerbungsfristenTag der Jurysitzung
15.07.2024, 23:59 Uhr // 01.08.2024

 
*Die Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Jurysitzungen finden circa alle 2 Monate statt.

Bewerbung / Auswahl des Gründungsnetzwerkes

Der erste Schritt für eure Bewerbung ist die Kontaktaufnahme mit einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke. Dazu gehört auch der digitalHUB Aachen e.V.

Meldet euch unter gruendungsstipendium@hubaachen.de für weitere Infos und wir durchlaufen mit euch den weiteren Bewerbungsprozess. Dazu bieten wir Beratungen und Hilfestellungen durch unsere Coaches an. Wir unterstützen euch beispielsweise bei der Entwicklung eines Ideenpapiers.

Bewerbungsprozess im Überblick

  1. Kontakt mit einem akkreditierten Gründungsnetzwerk aufnehmen
  2. Innovatives Ideenpapier erstellen
  3. Das Ideenpapier in Form einer persönlichen Präsentation der Fachjury vorstellen
  4. Sofern die Jury eine Förderempfehlung ausspricht: Web-Formular ausfüllen (vom Gründungsnetzwerk vermittelt, vom Projektträger Jülich bereitgestellt)
  5. Nach Bewilligung der Förderung: 12-monatiger Förderzeitraum beginnt

Direkt Bewerben!

digitalHUB Aachen - Coaches

Förderzusage / Ablauf der Jurysitzung

Über die Förderungsempfehlung entscheidet unsere hochkarätige Fachjury. Unsere Jurorinnen und Juroren haben bereits einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der Existenzgründung gesammelt. An den Jurysitzungen nehmen 4-5 Mitglieder pro Sitzung teil.

  • Prof. Dr. Constanze Chwallek, Professorin für Entrepreneurship der FH Aachen
  • Maximilian Eckel, Managing Director des WHU Entrepreneurship Center
  • Rolf Geisen, Alabon Business Development GmbH
  • Christiane Mänz, Zentis
  • Bettina Olf, Scholz&Friends Commerce
Jury GründungsstipendiumNRW
  • Jan Poblocki, RWTH Innovation
  • Sven Pietsch, Innoloft GmbH
  • Brenda Ritter, Collective Incubator
  • Dr. Ansgar Schleicher, S-UBG
  • Iris Wilhelmi, Geschäftsführerin des digitalHUB Aachen e. V.

In der Jurysitzung erhaltet ihr fünf Minuten Zeit, um eure Idee in einem Pitch vorzustellen. Danach hat die Jury ihrerseits fünf Minuten Zeit, um euch Fragen zu eurer Idee und dem Geschäftskonzept zu stellen.
Wie sich die Jury entschieden hat, wird zeitnah veröffentlicht. Wenn ihr eine Förderempfehlung erhaltet, könnt ihr die Antragsstellung mit dem Ausfüllen eines Web-Formulars abschließen. Im letzten Schritt wird final über den Förderantrag entschieden.

Jury GründungsstipendiumNRW

FAQ

Bewerbung und Fördervoraussetzungen
Wer kann gefördert werden?

Du hast eine innovative Idee und planst damit ein Unternehmen zu gründen? Dann könnte das Gründungsstipendium das richtige für dich sein.

Du kannst dich aber auch bewerben, wenn du dein Unternehmen bereits gegründet hast. Dein Unternehmen darf dann allerdings weniger als 12 Monate alt sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Grundvoraussetzung ist, dass du mindestens 18 Jahre alt bist sowie deinen Lebensmittelpunkt und einen Wohnsitz in NRW hast.
Das Gründungsstipendium kann jede:r nur einmal erhalten.

Können Gründungsteams gefördert werden?

Ja. Ein Team von maximal drei Leuten kann sich auch gemeinsam bewerben.

Eure Fachkompetenzen sollten sich dabei möglichst gegenseitig ergänzen oder ihr solltet unterschiedliche Aufgaben im Unternehmen übernehmen.

Jedes Teammitglied sollte wesentlich an der Geschäftsidee mitgearbeitet haben.

Auch nach Beginn der Förderung kann ein weiteres Teammitglied eine Förderung beantragen, solange die maximale Anzahl von drei Stipendiat:innen nicht überschritten wird. Dabei muss es sich allerdings um einen Gründer bzw. eine Gründerin handeln. Soweit die formale Gründung schon stattgefunden hat, muss das zusätzliche Teammitglied also daran beteiligt gewesen sein. Alle Teammitglieder müssen die Geschäftsidee in diesem Fall noch einmal gemeinsam vor der Jury vorstellen bevor der Antrag eingereicht werden kann.

Ist eine Förderung möglich, wenn ein inhabergeführtes Unternehmen keine:n Geschäftsführer:in hat?

Ja. Weil der/die Unternehmer:in in einem inhabergeführten Unternehmen die Geschäfte führt, wird diese Person mit der Geschäftsführung gleichgesetzt.

An welche Fristen muss ich mich bei der Antragsstellung halten, wenn das Unternehmen bereits gegründet ist?

An dem Tag, an dem die vollständigen Antragsunterlagen beim Projektträger in Jülich eingereicht werden, darf das Unternehmen nicht älter als ein Jahr sein. Das bedeutet, dass die Eintragung ins Gewerbe- oder Handelsregister nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf.

Es muss sich außerdem um eine echte Neugründung handeln. Das Unternehmen darf also nicht, z. B. als Aufspaltung, Zusammenschluss oder Umwandlung, aus einem bestehenden Unternehmen hervorgehen.

Mit welcher Unternehmensform kann ich mich bewerben?

Das Unternehmen darf maximal 10 Mitarbeitende haben und nicht börsenorientiert sein. Der Jahresumsatz bzw. die Bilanzsumme darf nicht höher sein als 2 Mio. Euro.

Es muss sich außerdem um eine echte Neugründung handeln. Das Unternehmen darf also nicht, z. B. als Aufspaltung, Zusammenschluss oder Umwandlung, aus einem bestehenden Unternehmen hervorgehen.

Was versteht man unter der Ausschüttung von Gewinnen (die zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht stattgefunden haben darf)?

Eine Ausschüttung nennt man Zahlungen vom Unternehmen an seine Anteilseigner.

Je nach Gesellschaftsform gibt es dafür unterschiedliche Bezeichnungen. So erhalten GmbH-Gesellschafter:innen sogenannte „Gewinnausschüttungen“, Privatunternehmer:innen und OHG-Gesellschafter:innen tätigen „Entnahmen“.

In den meisten Fällen werden solche Ausschüttungen erst nach der Ermittlung des Jahresergebnisses vorgenommen. Weil das Gründungsstipendium NRW nur vor Ablauf des ersten Geschäftsjahres beantragt werden kann, wurden also in den meisten Fällen noch keine Gewinne ausgeschüttet oder entnommen.

Wenn du ein Einzelunternehmen gegründet hast, zählen deine Privatentnahmen von Bargeld oder vom Bankkonto, die du für deinen Lebensunterhalt benötigst, nicht als Ausschüttung.

Kann ich mich auch als freiberufliche Gründerin oder freiberuflicher Gründer auf das Gründungsstipendium bewerben?

Nein. Das Gründungsstipendium richtet sich an Gründer:innen, deren Unternehmen ins Handels- oder Gewerberegister eingetragen sind oder dort eingetragen werden können.

Können Vereine gefördert werden?

Ja, wenn der Verein im Handelsregister eingetragen ist oder eine Eintragung dort geplant ist.

Ich möchte im landwirtschaftlichen Bereich gründen. Ist das Gründungsstipendium für mich geeignet?

Nein. Durch das Gründungsstipendium NRW werden weder landwirtschaftliche Erzeugung noch die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte gefördert.

Auch Gründungen im Bereich Fischerei und Aquakultur können mit dem Gründungsstipendium NRW nicht gefördert werden.

Das Unternehmen ist schon gegründet. Wer wird als Gründer:in gezählt?

Mit dem Gründungsstipendium NRW können bis zu drei Gründer:innen gefördert werden, die in der Geschäftsführung oder als Prokuristen mit stimmberechtigtem Anteil in dem Unternehmen tätig sind. In der Gewerbeanzeige oder im ersten Gesellschaftervertrag müssen diese Gründer:innen alle namentlich genannt sein.

Nur ein Teammitglied möchte sich auf das Gründungsstipendium bewerben. Die anderen beiden möchten stattdessen weiter hauptberuflich in ihrem Beschäftigungsverhältnis bleiben. Geht das?

Grundsätzlich ja. Über das Stipendium wird im Bezug auf die antragsstellende Person entschieden. Solange diese die Voraussetzungen erfüllt, kann sie auch einzeln gefördert werden.

Allerdings wird die Jury in einem solchen Fall abwägen, ob sie einen ausreichenden Projektfortschritt durch die anderweitige Beschäftigung der weiteren Teammitglieder gefährdet sieht.

Wie kann ich mich für ein Stipendium bewerben?

Eine Bewerbung geht ganz einfach über das Online-Bewerbungsformular auf unserer Website. Dort müssen einige Fragen beantwortet und ein aussagekräftiges Ideenpapier eingereicht werden.

Alternativ kannst du dich auch in der Nähe deines Wohnorts bei einem der anderen Gründungsnetzwerke in NRW bewerben.

Was muss ich aufenthaltsrechtlich beachten?

Auch Gründer:innen, die keine Staatsbürger:innen der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Dazu musst du eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken besitzen, die für den gesamten Durchführungszeitraum gültig ist. Im Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel dürfen keine Beschränkungen vermerkt sein, die mit einer Gründung als hauptberufliche Tätigkeit nicht vereinbar sind.

Was versteht man im Rahmen des Gründungsstipendiums unter einer Innovation?

Grundsätzlich geht es bei einer Innovation um die Umsetzung von etwas Neuem oder einer Neuerung. Die Geschäftsidee sollte also eine neuartige, fortschrittliche Lösung zu einem Problem bieten. Das kann beispielsweise die Einführung eines neuen Produkts oder die Anwendung eines neuen Verfahrens sein.

Nach welchen Kriterien entscheidet die Jury über die Förderung?

Die Jury bewertet dein Vorhaben anhand von fünf Kriterien:

  • Gründungspersönlichkeit/-team
  • Innovativität der Geschäftsidee
  • Machbarkeit
  • Kundennutzen, Bedarf
  • Adressierter Markt, Branche, Wettbewerbssituation

Damit alle Bewerber:innen gleiche Chancen haben, geht die Jury entlang eines einheitlichen Bewertungsbogens vor.

Wie läuft die Jurysitzung ab?

Während der Jurysitzung hast du bzw. hat dein Team fünf Minuten Zeit, um die Jury in einem Pitch von der Geschäftsidee zu überzeugen. Danach hat die Jury ihrerseits fünf Minuten lang die Möglichkeit dir oder euch Fragen zu stellen. In der Regel können wir euch die Entscheidung der Jury schon am Abend nach der Sitzung mitteilen.

Ich bin für eine Förderung beim Gründungsstipendium NRW empfohlen worden. Wie geht es weiter?

Herzlichen Glückwunsch! Im nächsten Schritt wirst du darum gebeten im Antragstool des Projektträgers Jülich einen Antrag auf Förderung zu stellen. Nachdem dein Antrag vollständig eingegangen ist, wird der Projektträger Jülich innerhalb von drei Monaten über die Bewilligung entscheiden. Wenn die Entscheidung positiv ausfällt, erhältst du einen Zuwendungsbescheid, in dem du auch über den Zeitraum deines Stipendiums informiert wirst.

Wann muss ich den Antrag bei dem Projektträger Jülich stellen?

Den Antrag beim Projektträger Jülich solltest du möglichst zeitnah nach der Jurysitzung einreichen. Wir empfehlen, den Antrag innerhalb von vier Wochen dort zu stellen. Nach Ablauf eines halben Jahres wird das Juryvotum mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr als aktuell anerkannt.

Wann beginnt die Förderung? Wann kann ich mit den ersten Auszahlungen rechnen?

In den Bewerbungsunterlagen kannst du einen Wunschtermin für den Start deines Förderzeitraums angeben. Der Projektträger Jülich versucht diese Wunschtermine in der Regel zu berücksichtigen, wobei die Bearbeitungsdauer von bis zu drei Monaten zu beachten ist.

Wenn ihr euch als Team bewerbt, sollten die Wunschtermine möglichst zeitgleich gewählt werden. Sollten die Termine mehrere Monate versetzt sein, wird möglicherweise eine Stellungnahme vom Coach oder dem Netzwerk gefordert.

Während der Förderung
Kann ich neben der Gründung anderweitig Geld verdienen?

Das Gründungsstipendium darf nicht mit einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit kombiniert werden. Eine Nebentätigkeit ist jedoch erlaubt, solange sie weniger als 15 Wochenstunden (also maximal 14,99 Stunden) umfasst.

Was passiert, wenn ich krank werde?

Das Stipendium kann auch in Zeiten von Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschutz gewährt werden, solange die Pflichten nach dem Coaching-/Betreuungsfahrplan erbracht werden. Wenn die Pflichten nicht erfüllt werden und der Projektfortschritt darunter leidet, muss der Coach die Jury darüber informieren. Diese entscheidet dann, ob das Projekt weitergeführt wird.

Du kannst das Stipendium nicht vorrübergehend aussetzen.

Kann das Stipendium ausgesetzt und später fortgeführt werden, beispielsweise im Falle eines Praktikums?

Nein, das Stipendium kann nicht vorübergehend ausgesetzt werden. Wenn die Förderung noch nicht begonnen hat, kann aber ein Antrag auf Verschiebung des gesamten Projektzeitraums gestellt werden. Darüber entscheidet der Projektträger Jülich ggf. in Rücksprache mit der Jury und dem Coach.

Kann ich während des Gründungsstipendiums ein Urlaubssemester nehmen?

Ja. Um den nötigen Freiraum für deine Gründung zu erhalten, kannst du während des Gründungsstipendiums zwei Urlaubssemester in Anspruch nehmen und muss das Studium daher nicht für deine Gründung aufgeben.

Was ist zu tun, wenn sich meine persönliche Situation ändert und ich die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfülle oder abzusehen ist, dass das Projektziel nicht mehr erreicht werden kann?

Wenn du die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllst, muss du das dem Projektträger Jülich und deinem Coach unverzüglich schriftlich mitteilen. Ggf. musst du dann frühzeitig vom Stipendium zurücktreten und erhältst ab diesem Zeitpunkt keine Förderung mehr.

Darf ich während des Durchführungszeitraums weitere Stipendien, BAföG, Elterngeld erhalten?

Nein. Weder andere Stipendien noch sonstige Förderprogramme zur Finanzierung des Lebensunterhalts können mit dem Gründungsstipendium NRW kombiniert werden. Darunter fallen unter anderem eine gleichzeitige Förderung mit EXIST-Gründungsstipendium, dem Deutschlandstipendium oder dem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt.

Ich erhalte eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Kann ich das Gründungsstipendium NRW beantragen?

Nein. Die Erwerbsminderungsrente erhältst du unter der Bedingung, dass du weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kannst. Diese Arbeitszeit reicht leider nicht aus, um die Geschäftsidee oder das Unternehmen so voranzutreiben, wie es im Gründungsstipendium vorgesehen ist.

Kann ich das Gründungsstipendium als Schüler:in erhalten?

Nein. Die Verpflichtungen, die du durch den Schulbesuch, Hausaufgaben etc. hast, beanspruchen deutlich mehr als 15 Stunden in der Woche. Daher bleibt für die Gründung nicht so viel Zeit, wie es für das Gründungsstipendium gefordert ist.

Kann das Gründungsstipendium auch gleichzeitig zum Arbeitslosengeld oder dem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gewährt werden?

Nein. Während des Gründungsstipendiums kannst du weder Arbeitslosengeld noch den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt beziehen.

Darf ich während des Stipendiums Preisgelder von Businessplanwettbewerben vereinnahmen?

Das kommt darauf an, welche Art von Ausgaben durch das Preisgeld gefördert werden. Ausgaben, die durch das Gründungsstipendium bereits gefördert werden, insbesondere für den Lebensunterhalt, dürfen nicht ein zweites Mal gefördert werden. Andere Ausgaben für die Gründung oder das gegründete Unternehmen dürfen aber z. B. mit Preisgeldern von Businessplanwettbewerben finanziert werden.

Ist das Stipendium netto oder brutto?

Brutto. Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge etc. musst du eigenständig abführen. Sprich dazu am besten frühzeitig mit einem Steuerberater.

Muss das Stipendium versteuert werden?

Grundsätzlich ist das Gründungsstipendium nicht steuerbefreit. Die Förderung aus dem Gründungsstipendium zählen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Der gewerbesteuerliche Freibetrag liegt bei 24.500 €. Unklarheiten solltest du am besten mit einem Steuerberater besprechen.

Unterliegt das Gründungsstipendium der Sozialversicherungspflicht?

Das Stipendium an sich ist kein sogenanntes „sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis“. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass du eine Krankenversicherung abschließt und die Beiträge abführst.

Darüber hinaus solltest du dich informieren, ob eine gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung und/oder Arbeitslosenversicherung notwendig wird.

Das Team hat sich zerstritten – müssen wir die Förderung zurückzahlen?

Nein. Die schon gezahlte Förderung müsst ihr nicht zurückzahlen. Ziel ist es natürlich, solche Konflikte gemeinsam im Netzwerk und mit dem Coach aufzulösen. Sollte aber absehbar sein, dass die Vorhabenziele nicht erreicht werden können, muss die Jury über die Weiterführung entscheiden.

Ich möchte vorzeitig von der Förderung zurücktreten – was muss ich beachten?

Dazu füllst du die Vorlage zum Rücktrittsschreiben vollständig aus und sendest sie an den Projektträger Jülich. Nach dem Rücktritt erhältst du keine Fördermittel mehr. Solltest du schon Zuwendungen für die Monate nach dem Rücktritt erhalten haben, dann musst du diese zurückzahlen.

Wie wirkt sich der Rücktritt eines Stipendiaten auf die Förderung der anderen Teammitglieder aus?

Sprecht dazu mit eurem Coach und eurem Netzwerk.

Der Coach muss einschätzen, ob eure Vorhabenziele trotzdem erreicht werden können. Wenn euer Coach die Ziele gefährdet sieht, entscheidet die Jury über die Weiterführung des Projekts.

Unser Team möchte während der Förderung in eine andere Stadt umziehen – geht das?

Solange ihr nicht in ein anderes Bundesland oder ins Ausland umzieht, ist ein Umzug grundsätzlich nicht verboten.

Allerdings solltet ihr sicherstellen, dass der Projektfortschritt dadurch nicht gefährdet wird. Für eine gute Betreuung durch das Netzwerk solltet ihr möglichst vor Ort sein und ein Umzug während der intensiven Gründungsphase kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Ein verteilt arbeitendes Team kann den Projektfortschritt ebenfalls gefährden.

Gründungsnetzwerke und deren Aufgaben
Gründungsnetzwerk und Coach – wer macht was?

Als digitalHUB Aachen e. V. sind wir eines der zahlreichen Gründungsnetzwerke in NRW. Zum einen unterstützen wir euch als Gründer:innen, indem wir euch kostenlos einen Coach zur Seite stellen, der euch mit Rat und Tat durch den Prozess begleitet. Zum anderen organisieren und begleiten wir den Auswahlprozess und benennen die Jury.

Welche Aufgabe hat der Coach?

Euer Coach steht euch für die persönliche Beratung für den gesamten Zeitraum des Stipendiums zur Verfügung. Gemeinsam wird das Geschäftskonzept erarbeitet, auf Plausibilität und Machbarkeit überprüft und optimiert. Darüber hinaus erhaltet ihr Unterstützung bezüglich der Gründungs- und Genehmigungsformalitäten. Nach der Gründung erarbeitet ihr gemeinsam einen Maßnahmenplan, durch dessen Umsetzung euch euer Coach begleitet.

Was passiert, wenn unser Coach ausfällt?

Wenn der Coach für einen längeren Zeitraum ausfällt und so der Betreuungsfahrplan gefährdet ist, wird vom Netzwerk ein Ersatzcoach gestellt.

Was passiert, wenn ich Beratung benötige, die der Coach nicht leisten kann?

Für viele Fälle haben wir die passende Ansprechperson im Netzwerk, zu der euch euer Coach vermitteln kann. Solltet ihr einmal eine spezielle Beratungsleistung benötigen, die extern eingekauft werden muss, dann können wir dennoch mit unseren Kontakten unterstützen und euch bezüglich einer möglichen Förderung für die Beratungskosten zur Seite stehen.

Müssen der Coaching-/Betreuungsfahrplan und die Meilensteine mit dem Antrag eingereicht werden?

Nein, der Betreuungsfahrplan muss dem Antrag nicht beigefügt werden. Ihr handelt diesen individuell mit dem Coach aus, sodass auch während des Betreuungszeitraums noch Anpassungen möglich sind. Trotzdem seid ihr verpflichtet, die darin vereinbarten Termine einzuhalten.

Was beinhaltet der Coaching-/Betreuungsfahrplan?

Im Coaching-/Betreuungsfahrplan wird ein grober Zeitplan für die Projektlaufzeit des Gründungsstipendiums NRW festgelegt. Darin enthalten sind Angaben zu Beratungsmaßnahmen zur Businessmodell- und Businessplanerstellung, der Geschäftsmodellentwicklung sowie zur Weiterbildung zu betriebswirtschaftlichen und gründungsrelevanten Themen. Den Fahrplan entwickelt das Team gemeinsam mit dem Coach anhand der individuellen Erfordernisse im Gründerteam.

Was bedeutet Unterstützung bei der Kapitalakquise?

Das Netzwerk bzw. euer Coach gibt unter anderem Hilfestellung bei der Finanzplanung. Ihr erhaltet Unterstützung bei der Erstellung der Finanzplanung und Beratung bezüglich Förderprogrammen und anderen Finanzierungsmöglichkeiten.

Zurück nach oben