Mit Start-up Transfer.nrw fördert die Landesregierung erneut Hochschulausgründungen

Bis zum 30. April 2021 können Gründer:innen aus Hochschulen Anträge auf Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen stellen.

Die Gewinner werden mit bis zu 240.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Das Programm Start-up Transfer.NRW fördert:

  • Gründer:innen aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping)
  • die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase
  • die projektbegleitende Beratung durch einen Coach (verpflichtend).

 

Informationsveranstaltungen:

Dienstag, 23. Februar 2021, 10:00-11:30 und
Donnerstag, 25. Februar 2021, 14:00-15:30 Uhr

Anmeldung: www.ptj.de/hochschulausgruendung

Antragstellung:

Anträge auf Förderung für bis zu 18 Monate dauernde Vorhaben können bis zum 30. April 2021 beim Projektträger Jülich abgegeben werden.
Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier: www.ptj.de/hochschulausgruendung.
Ansprechpartner für Antragssteller: Dr. Hendrik Vollrath, 02461-613347, h.vollrath@fz-juelich.de

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sagt dazu: „Gründungen aus der Wissenschaft beschleunigen die notwendige digitale Transformation unserer Wirtschaft und erleichtern die klimafreundliche Ausrichtung von Produktion, Handel und Konsum. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bieten ein enormes Potenzial an zukunftsfähigen Geschäftsideen, aus dem die Arbeitsplätze von morgen entstehen können. Dieses Potenzial wollen wir heben.“

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